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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VALET PARKING SYSTEM
Im Nachfolgenden wird die Firma Valet Parking System als AirValet genannt
1. Vertragsabschluss
1.1 Der Vertragsabschluss kommt bei der Übergabe des Fahrzeugschlüssels an AirValet zu Stande.
1.2 Der Vertrag wird bei der Rückgabe des Fahrzeugschlüssels von AirValet an den Kunden beendet.
1.3 Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des
Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschliesslich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung von AirValet auf einen Dritten übertragbar.
2. Leistungsumfang
2.1 AirValet stellt dem Kunden einen Videoüberwachten Parkplatz auf dem von ihr betriebenen für die vereinbarte Mietdauer, ausschliesslich zu
Parkzwecken und entgeltlich zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist oder er es mit Einverständnis des Eigentümers benutzt und es keine Flüssigkeiten verliert.
2.2 Die Öffnungszeiten werden von AirValet festgesetzt und durch Aushang oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Die Öffnungszeiten können einseitig von AirValet nach vorheriger Ankündigung, geändert werden. Für den Kunden ergeben sich keine Ansprüche gegen AirValet, wenn er sein Fahrzeug nicht vertragsgemäss abholt, einliefert oder die Öffnungszeiten nicht beachtet.
2.3 Das Einstellen von Fahrzeugen erfolgt auf Gefahr des Kunden, Zwecks Verschiebung von Fahrzeugen kann es vorkommen, dass mit dem Wagen max. 25 Kilometer zurückgelegt werden müssen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die von AirValet angegebenen Preise sind grundsätzlich verbindlich.
3.2 Das Parkentgelt ist bei der Rückgabe des Fahrzeuges zu begleichen.
3.3 AirValet steht wegen seiner Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht (Vermieterpfandrecht) an den eingebrachten Sachen des Kunden, insbesondere dem PKW zu. AirValet ist insoweit berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, sofern und solange nicht der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag beglichen ist.
4. Haftung
4.1 AirValet sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch AirValet, eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4.2 AirValet haftet mit Ausnahme vorgenannter Fälle insbesondere nicht für Beschädigungen oder den Diebstahl von auf dem Parkgelände abgestellten Fahrzeugen. Für auf dem Parkplatzgelände von Kunden verursachte Verkehrsunfälle sowie für Beschädigungen oder Verlust des vom Kunden oder Dritten mitgeführten Gepäcks oder sonstiger Gegenstände.
4.3 Es wird nur der Fahrzeugschlüssel vom Kunden an AirValet abgegeben. Für andere Schlüssel oder Schlüsselanhänger wird keine Haftung übernommen.
4.4 Für persönliche Gegenstände des Kunden, welche im Fahrzeug zurück gelassen werden, übernimmt AirValet keine Haftung.
4.5 Das Fahrzeug muss in einem verkehrstüchtigen Zustand nach Straßenverkehrsgesetz (StVG) sein, die Reifenprofitiefe muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ansonsten lehnt AirValet die Entgegennahme des Fahrzeuges ab.
4.6 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle durch ihn selbst oder durch seine Angestellten zugefügten Schäden. Dies gilt auch für von ihm zu vertretende Verunreinigungen des Parkgeländes. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Massnahmen (Autohilfe) zu treffen. Sollte das Fahrzeug auch nach dieser Intervention nicht anspringen, haftet AirValet nicht für allfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten.
5. Verschiedenes
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main